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Angehörige pflegen & fairen Lohn erhalten

Sie pflegen Ihre Angehörigen?

Dann lassen Sie sich für Ihre Arbeit fair bezahlen!


Qualis Vita bezahlt Sie für die Grundpflege Ihres/-r Angehörigen. Wir rechnen Ihre Leistung über die Krankenkasse ab und bezahlen Sie im Stundenlohn inklusive Sozialabgaben.

Wir entlöhnen

Sie erhalten einen fairen Stundenlohn inklusive Sozialabgaben wie AHV/IV/EO, Solidaritätsbeitrag an die ALV, Krankentaggeldversicherung, BVG etc.

Wir unterstützen

Einmal im Monat unterstützt Sie eine Fachkraft von Qualis Vita bei der Grundpflege Ihres Angehörigen und beantwortet Ihnen allfällige Fragen.

Wir helfen aus

Sind Sie krank oder ferienhalber abwesend, organisieren wir ganz unkompliziert eine Stellvertretung für Sie.

Sie pflegen bereits Angehörige? Nehmen Sie Kontakt auf.

In nur vier Schritten zur passenden Lösung

1.
Kontakt aufnehmen
Kann ich mich heute schon anstellen lassen?
Gemeinsam finden wir heraus, ob Sie die Kriterien erfüllen.
2.
Prüfung
Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und laden Sie zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein.
3.
Pflegebedarf
Vor Ort klären wir den Pflegebedarf ab und schicken die Bedarfsabklärung dem Hausarzt Ihres Angehörigen zu. 
4.
Vertrag
Sind alle Bedingungen erfüllt, stellen wir Ihnen den Arbeitsvertrag aus.

Für welche Pflegeleistungen kann ich mich anstellen lassen?

Grundpflege (Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ) umschreibt die Hilfe und Unterstützung bei Tätigkeiten, die eine Person nicht mehr selber ausführen kann. Zu den Aufgaben der Grundpflege gehören zum Beispiel:

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Unterstützung beim An- und Ausziehen der Kleider oder Körperpflege
  • Duschen, Haare waschen
  • Bewegungsübungen
  • Unterstützung beim Toilettengang

Wer darf die Grundpflege im Namen von Qualis Vita durchführen?

  • Sie müssen mindestens im Besitz eines Zertifikats "Pflegehelfende SRK" vom Schweizerischen Roten Kreuz sein, oder bereit sein dies innerhalb des ersten Jahres zu erlangen.
  • Im Alter zwischen 18 und 65 Jahren sein.
  • Die zu pflegende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
"Als Angestellte erhalte ich für meine Pflegearbeit einen Lohn. Dadurch profitiere ich von der Begleitung durch Pflegefachpersonen und finanzieller Entlastung. Mein Mann darf nach mehreren Spitalaufenthalten zu Hause, in seiner gewohnten Umgebung, entspannt gepflegt und betreut werden."
Pflegende Angehörige von Qualis Vita in Biel
Kontaktieren Sie uns

Bei Fragen und Anliegen sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch während unserer Büro-Öffnungszeiten:​
Mo-Fr, 08:00-12:00 / 13:00-17:00 Uhr

Ihre Ansprechperson für alle Standorte

Häufige Fragen

Welche Ausbildungen anerkennt Qualis Vita?

Sie müssen mindestens über das Zertifikat Pflegehelfende SRK vom Schweizerischen Roten Kreuzverfügen. Selbstverständlich akzeptieren wir auch Personen mit höheren Qualifikationen wie beispielsweise einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis «Fachmann/-frau Gesundheit EFZ». Bei Fragen oder Unsicherheiten beraten wir Sie gerne individuell.

Weshalb benötige ich eine Ausbildung, obwohl ich meine/-n Angehörige/-n schon lange ohne ein Zertifikat pflege?

Als Spitexunternehmen und ASPS-Mitglied sind wir dem Administrativvertrag mit der Krankenkasse unterstellt. Darin ist festgehalten, dass nur Personen mit einer pflegerischen Grundausbildung verrechenbare Leistungen erbringen dürfen.

Welches Wissen vermittelt der Lehrgang Pflegehelfende SRK?

Der Lehrgang «Pflegehelfende SRK» ist praxisnah und vermittelt pflegerische Grundlagen mit dem Themenschwerpunkt Alter. Als Teilnehmende werden Sie auf die Pflege und Begleitung von kranken, älteren oder beeinträchtigten Menschen vorbereitet. Sie schliessen den Lehrgang mit einem schweizweit anerkannten SRK-Zertifikat ab.

Wie viel kostet der Lehrgang Pflegehelfende SRK und wie lange dauert er?

Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen Teil von 120 Stunden und einem praktischen Teil von 15 Tagen. Der Lehrgang kostet dank Subventionen des Bundes je nach SRK-Kantonalverband zwischen 2'000 und 3'000 Franken.

Wo finde ich weitere Informationen zum Lehrgang Pflegehelfende SRK?

Wie kann ich mich als pflegende/-r Angehörige/-r bei Qualis Vita anmelden?

Füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns persönlich bei Ihnen für ein Abklärungsgespräch und um die weiteren Schritte zu besprechen.

Sobald wir eine Bedarfsabklärung vor Ort durchgeführt haben, wird der Arbeitsvertrag erstellt. Die Bedarfsabklärung wird an den zuständigen Hausarzt / die zuständige Hausärztin geschickt, unterschrieben und dann an die Krankenkasse eingereicht.

Liegt die Bestätigung der Krankenkasse vor, können Sie mit der Grundpflege-Arbeit beginnen. Sie erhalten eine kurze Einführung in unserem Qualis Vita Büro, wo Sie die Systeme kennenlernen und ein Mobiltelefon erhalten. So sind Sie ausgerüstet, um Ihre Zeiten zu erfassen.

Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mit Qualis Vita?

Anstatt weiterhin gratis und ohne Absicherung die Grundpflege Ihrer/Ihres Angehörigen sicherzustellen, gibt Ihnen Qualis Vita einen Arbeitsvertrag, bezahlt Ihnen einen Stundenlohn, verrechnet die gesetzlichen Sozialabgaben, führt eine Qualitätskontrolle durch, stellt die Patientensicherheit sicher und organisiert eine Stellvertretung (wenn Sie krank oder ferienabwesend sind).

Habe ich als Angestellte/-r auch Anspruch auf Ferien und Pausen?

Ja, im Stundenlohn sind die Ferienzuschläge enthalten. Dienstgesetzlich festgeschrieben Pausenzeiten sind zudem einzuhalten.

Wann endet meine Anstellung bei Qualis Vita?

Die Anstellung bei QualisVita ist an die Grundpflege Ihres/Ihrer Angehörigen geknüpft. Zieht Ihre/Ihr Angehörige/-r in ein Heim oder verstirbt, endet auch Ihre Anstellung bei Qualis Vita.

Werde ich von Qualis Vita auch bei anderen Patienten/-innen eingesetzt?

Nein, Sie sind ausschliesslich für die Grundpflege Ihres Familienmitglieds angestellt.

Wer bezahlt die Grundpflege?

Die Pflegeleistung wird von drei Parteien finanziert. Eine Grundpflegestunde wird zu einem Teil durch die Krankenkasse (CHF 52.60 pro Stunde) finanziert. Dies deckt jedoch nicht annähernd die Vollkosten, weshalb je nach Kanton unterschiedlich hohe Restfinanzierungsbeiträge vergütet werden. Die übrigen Kosten werden durch einen Patientenbeitrag finanziert, der je nach Kanton unterschiedlich ist und bis zu CHF 16 pro Tag betragen kann. Dieser Patientenbeitrag wird von den Angehörigen bezahlt.

Voraussetzungscheck

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Sicher und autonom zuhause. Qualis Vita 24 bietet 24-Stunden-Betreuung vor Ort. Unsere Live-In-Betreuerinnen und -Betreuer leben bei den Kunden. Flexibel und situationsgerecht sind sie tags und nachts präsent.

Pflege

Qualis Vita ist ein zuverlässiger Partner in der Pflege und Betreuung. Wir bieten eine breite Palette an Spitex-Pflegeleistungen an, die von den Krankenkassen übernommen werden.

Wenn Sie nach einem erfahrenen und einfühlsamen Pflegepartner suchen, sind Sie bei Qualis Vita genau richtig. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen und Ihren Lieben helfen können.

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