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Anpassung Krankenversicherungsbeiträge ambulante Pflege

Für ambulante Pflegeleistungen gelten schweizweit für alle Spitexorganisationen einheitliche Tarife. Diese Tarife werden per 1.1.2020 um 3.6% gesenkt. Das bedeutet, dass die Leistungen im ambulanten Langzeitpflegebereich für Kunden, respektive deren Krankenkassen, günstiger werden.

Anpassung Krankenversicherungsbeiträge ambulante Pflege

Im Spitexbereich werden in der Langzeitpflege drei Tarife angewendet. Diese Tarife gelten schweizweit für öffentliche und private Spitexanbieter. Die Tarife verändern sich per 1.1.2020 wie folgt:

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Einfluss auf Patientenbeteiligung

In vielen Kantonen wird den Kunden auf Basis der Spitexleistungen eine Patientenbeteiligung verrechnet. Diese darf höchstens 20% vom maximalen Tarif betragen. Da die Tarife gesenkt werden, verändert sich auch in vielen Kantonen die Patientenbeteiligung. Bisher war das Maximum pro Kunde und Tag ein Betrag von CHF 15.95. Neu beträgt die maximale Patientenbeteiligung pro Tag CHF 15.35. Die Regelungen in den Kantonen sind unterschiedlich. Der Kanton Bern erhebt die maximale Patientenbeteiligung für Personen, welche das 65. Altersjahr vollendet haben. Bis zur Vollendung des 65. Altersjahres fällt im Kanton Bern keine Patientenbeteiligung an. Der Kanton Waadt erhebt keine Patientenbeteiligung und der Kanton Basel-Stadt erhebt 10% des maximalen Tarifs. Der Kanton Zug erhebt 10% des kassenpflichtigen Betrages, jedoch maximal CHF 15.35 pro Tag. 

Finanzierung

Für die Spitexbetriebe bedeuten diese Tarifsenkungen Mindereinnahmen. Die Kostenentwicklung ist aufgrund des Fachkräftemangels, der IT-Infrastrukturen und den steigenden Anforderungen bei den Betrieben eher umgekehrt. Die Kantone werden die durch die Tarifsenkung entstandene Finanzierungslücke decken (nach heutigem Kenntnisstand).

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